Aktuell gilt in Bayern die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Sportschießen ist indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können, d.h. bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ohne Testnachweis.
Die Auflagen für den Schießbetrieb sind in § 12 zu finden… Weiterführende Informationen hier…