Der bayerische Ministerrat hat die aktuell in Bayern gültige Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) bis zum 18. April 2021 verlängert und angepasst. Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich, jedoch aufgrund der aktuellen Werte nicht denkbar.
Somit ist es wie es ist… Trotzdem allen ein schönes Osterfest und bleibt gesund!
Karl Fleischmann – Internetbeauftrager