Aufgrund der angespannteren Corona-Situation möchte ich darauf hinweisen, dass auch im Gau-RWK die Möglichkeit der Durchführung von Fernwettkämpfen entsprechend der OSB-Ligarichtlinie besteht!
Hier steht:
Ergänzung zu 3.3.2 Wettkampfabwicklung
Die Mannschaftsführer können den Wettkampf als Fernwettkampf absprechen (bis einschließlich Bezirksoberliga).
Wird der Wettkampf als Fernwettkampf durchgeführt, schießt jeder Verein den Kampf zum abgesprochenen Zeitpunkt auf seinem eigenen Stand. Seitens des gegnerischen
Vereins kann eine Person zur Beaufsichtigung entsandt werden, die die Durchführung beaufsichtigt.
Ergänzung zu 4.6.1 Berechtigungskarte des OSB
Bei Fernwettkämpfen zeichnet der Mannschaftsführer die Berechtigungskarte der eigenen Schützen mit Datum und Zusatz „FW“ ab.
Ergänzung zu 5.2 Austragung mit gegenseitigen Besuchen
zu 5.2.1 siehe 3.3.2
zu 5.2.2 bei Fernwettkämpfen stellt jeder Verein seine eigenen Scheiben
zu 5.2.5 bei Fernwettkämpfen meldet die Gastmannschaft die Ergebnisse der Heimmannschaft zur Eingabe in den Onlinemelder
zu 5.3 Aufgaben der Mannschaftsführer
Bei Fernwettkämpfen unterzeichnet die entsandte Person den Ergebniszettel
Ergänzung zu 7. Allgemeine Bestimmungen
zu 7.2 wird bei Fernwettkämpfen keine Person zur Beaufsichtigung entsandt, ist kein Einspruch möglich
Bleibt gesund!
Karl Fleischmann
RWK-Leiter Gau BUL