Neuerungen zum Umgang mit dem Corornavirus

In Bayern gilt seit dem 3. April 2022 die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).

Hier die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung:

  • Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für die Gastronomie und unseren Schießstand gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr!
  • Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

K. Fleischmann – Internetbeauftragter