Das bayerische Kabinett hatte am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten:
- Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G (vollständig geimpft oder genesen).
- Bei der Aus- und Weiterbildung gilt 3G.
- Bei Vereinsversammlungen gilt 2G, speziell für ehrenamtliche Funktionäre (in Ausübung ihrer Funktion) gilt 3G.
- In der Gastronomie gilt 2G
K. Fleischmann – 18.02.2022