Neue Corona-Verordnung: 2G plus auch für Schießsport!

in Bayern gilt nun aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).

Sportausübung:

  • Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, Zugang erhalten. Ausnahmen gibt es für Schüler.

Diese Verordnung gilt seit 24. November und tritt mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft. Somit kann unser Schießsport in dieser Zeit nur von Geimpften/Genesenen mit zusätzlichen negativen Testnachweis durchgeführt werden!

Details sind hier zu finden…

Mit der Bitte um Beachtung und bleibt gesund

Karl Fleischmann / 2. Sportleiter Gau Burglengenfeld 27.11.2021